EUDR: Chargen Rückverfolgbarkeit
Einleitung
In einer Welt, die zunehmend auf Klimawandel und Umweltzerstörung achtet, hat die Europäische Union mit ihrer Entwaldungsverordnung einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht. Diese Verordnung zielt darauf ab, Entwaldung und Waldzerstörung einzudämmen, indem sie strenge Anforderungen an den Import und Export bestimmter Waren und Produkte stellt. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist das Konzept der “Rückverfolgbarkeit.”
Was ist Rückverfolgbarkeit?
Im Kontext der EU-Entwaldungsverordnung bezieht sich Rückverfolgbarkeit auf die Fähigkeit, jedes relevante Produkt bis zu seinem Ursprungsort zurückzuverfolgen, bevor es auf den Markt gebracht oder exportiert wird. Dies ist entscheidend, um nachzuweisen, dass an einem bestimmten Standort keine Entwaldung stattgefunden hat.
Warum ist Rückverfolgbarkeit wichtig?
Rückverfolgbarkeit ist mehr als nur ein Schlagwort; sie ist ein kritischer Bestandteil der Verordnung. Sie dient als Mechanismus, um sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Entwaldung oder Waldzerstörung beitragen. Die Verordnung verpflichtet Betreiber und Händler, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, geografische Koordinaten der Anbauflächen zu erfassen.
Wie wird Rückverfolgbarkeit umgesetzt?
- Geolokationsdaten: Betreiber sind verpflichtet, die geografischen Koordinaten der Anbauflächen zu erfassen. Diese Daten müssen in Sorgfaltserklärungen vor dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem Unionsmarkt oder deren Export angegeben werden.
- Verifizierung: Verschiedene Methoden wie fernerkundliche Informationen (Luftbilder, Satellitenbilder) oder andere Informationen wie Fotos vor Ort mit verknüpften Geotags und Zeitstempeln können zur Verifizierung verwendet werden.
- Datenformate: Für Anbauflächen von mehr als 4 Hektar müssen die Geolokationsdaten in Form von Polygonen angegeben werden. Für kleinere Flächen genügt ein einzelner Punkt mit Breiten- und Längengrad.
- Sorgfaltserklärungen: Dies sind obligatorische Dokumente, die Geolokationsinformationen enthalten müssen und vor dem Inverkehrbringen der Produkte im Informationssystem eingereicht werden.
Herausforderungen und Lösungen
- Chargenverfolgung: Die Verordnung erfordert, dass jedes relevante Produkt bis zu seiner Anbaufläche zurückverfolgt wird. Dies macht die Einreichung von Sorgfaltserklärungen, die Geolokationsinformationen enthalten, zu einer Notwendigkeit.
- Technologie: Die Erfassung der Geolokationskoordinaten kann über Mobiltelefone und kostenfrei nutzbare digitale Anwendungen wie Geoinformationssysteme (GIS) erfolgen.
- Kommunikation in der Lieferkette: Alle notwendigen Informationen müssen entlang der Lieferkette kommuniziert werden. Im Falle eines Verstoßes haftet jeder Akteur in der Lieferkette.
Fazit
Rückverfolgbarkeit ist ein Eckpfeiler der EU-Entwaldungsverordnung und zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, nicht zur Umweltzerstörung beitragen. Während sie neue Verantwortlichkeiten für Betreiber und Händler mit sich bringt, bietet sie auch einen strukturierten und überprüfbaren Weg, um Nachhaltigkeit in der Produktbeschaffung zu erreichen.
Indem Sie die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit effektiv verstehen und umsetzen, können Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch zu einem nachhaltigeren und verantwortungsvolleren globalen Handelssystem beitragen.