EUDR: Sorgfaltspflichten von KMUs vs. Großunternehmen
Einleitung
Die EU-Entwaldungsverordnung stellt einen wichtigen Meilenstein im globalen Bestreben dar, Entwaldung und Walddegradierung zu bekämpfen. Ein Aspekt, der oft übersehen wird, sind die unterschiedlichen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen. In diesem Artikel möchten wir diese Unterschiede näher beleuchten.
Verpflichtungen für Großunternehmen (mehr als 250 Angestellte)
Großunternehmen, die weiter unten in der Lieferkette tätig sind, können sich bei der Einreichung ihrer Sorgfaltspflichterklärungen im Informationssystem auf bereits durchgeführte Sorgfaltspflichten beziehen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass diese Sorgfaltspflichten ordnungsgemäß ausgeübt wurden und behalten die rechtliche Verantwortung im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnung.
Verpflichtungen für KMUs (weniger als 250 Angestellte)
KMU, die ebenfalls weiter unten in der Lieferkette tätig sind, unterliegen grundsätzlich den gleichen Verpflichtungen wie Großunternehmen. Sie sind jedoch von folgenden Anforderungen befreit:
- Die Ausübung der Sorgfaltspflicht für Teile ihrer Produkte, die bereits Gegenstand einer Sorgfaltspflicht waren.
- Die Einreichung einer Sorgfaltspflichterklärung im Informationssystem.
Sie müssen jedoch weiterhin Sorgfaltspflicht-Referenznummern bereitstellen, die sie aus früheren Schritten in der Lieferkette erhalten haben.
Zeitliche Anwendung der Verordnung
Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Großunternehmen wirksam. Für KMUs wird diese Frist auf 24 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung verlängert.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung berücksichtigt die unterschiedlichen Kapazitäten und Ressourcen von KMUs und Großunternehmen. Während die grundlegenden Verpflichtungen für beide Unternehmensarten gleich sind, gibt es spezifische Erleichterungen für KMUs. Diese Unterschiede sollten in Ihrer Compliance-Strategie berücksichtigt werden, um die Einhaltung der Verordnung effizient und gesetzeskonform zu gestalten.