EUDR: Geolokalisierungen

Jonas Jonas

12. Sep, 2023 2 min. readtime

EUDR Tieftauchgang 9

Einleitung

Die EU-Entwaldungsverordnung legt strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten fest, um die globale Entwaldung effektiv zu bekämpfen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Geolokalisierung in Ländern ohne Eigentumsregister. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Herausforderungen und Lösungen es in diesem Kontext gibt.

Geolokalisierung durch Landwirte

In Ländern ohne Eigentumsregister ist es möglich, dass Landwirte die Geolokalisierung ihrer Grundstücke selbst übernehmen. Sie können dies beispielsweise über Mobiltelefone tun. Für Sie als Operator oder Händler bedeutet dies, dass diese Daten grundsätzlich ausreichend sind, solange keine persönlichen Informationen erforderlich sind.

Überprüfung der Geolokalisierung

Als Operator oder Händler, der keine KMU ist, tragen Sie die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Geolokalisierungsdaten. Sie können verschiedene Methoden zur Überprüfung dieser Daten anwenden, etwa durch direkte Kartierung oder durch die Zusammenarbeit mit Zwischenhändlern wie Genossenschaften und Zertifizierungsstellen.

Eigene Kartierung durch Erzeuger

Ja, die Erzeuger können ihr eigenes Land kartieren. Die Operator müssen jedoch sicherstellen, dass das kartierte Gebiet tatsächlich dem Grundstück entspricht, auf dem die relevanten Produkte hergestellt wurden.

Muss der Erzeuger (Smallhold-farmer) selbst Daten angeben?

In der EU-Entwaldungsverordnung ist festgelegt, dass Erzeuger, die als “Smallholder” oder Kleinbauern gelten und ihre Produkte nicht selbst auf den EU-Markt bringen, nicht direkt von der Verordnung betroffen sind. Das bedeutet, dass sie nicht verpflichtet sind, selbst Geolokalisierungsdaten oder andere Informationen anzugeben. Die Hauptverantwortung für die Erfassung dieser Daten liegt beim Operator, der die Produkte auf den EU-Markt bringt. Der Operator muss sicherstellen, dass das effektiv kartierte und geolokalisierte Gebiet dem Grundstück entspricht, auf dem die relevanten Waren produziert wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Erzeuger in der Praxis oft Teil der Lieferkette sind und ihre Geolokalisierungsdaten an die Operatoren oder Händler weitergeben können. Dies kann über verschiedene Mechanismen erfolgen, beispielsweise durch den Einsatz von Mobiltelefonen für die Geolokalisierung oder durch die Zusammenarbeit mit Genossenschaften und Zertifizierungsstellen.

Sorgfaltspflicht bei Geolokalisierungsrisiken

Die Genauigkeit der Geolokalisierungsdaten ist ein kritischer Faktor für die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung. Falsche Angaben können zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Verordnung führen.

Fazit

Die EU-Entwaldungsverordnung stellt hohe Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung von Produkten. In Ländern ohne Eigentumsregister liegt die Verantwortung für die Überprüfung der Geolokalisierungsdaten bei Ihnen als Operator oder Händler. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für den Schutz der Wälder und die Wirksamkeit der Verordnung.