EUDR: Durchmischung von Chargen
Einleitung
Die EU-Entwaldungsverordnung setzt neue Maßstäbe in der Rückverfolgbarkeit von Produkten, um Entwaldung und Walddegradierung effektiv zu bekämpfen. Ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird, ist die Durchmischung von Chargen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Konformität bei der Durchmischung von Chargen sicherstellen können.
Chargendurchmischung und Rückverfolgbarkeit
Die Verordnung legt fest, dass alle Grundstücke, die an einer Lieferung beteiligt sind, identifiziert werden müssen. Darüber hinaus dürfen die Produkte nicht mit Waren unbekannten Ursprungs oder aus nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 entwaldeten oder degradierten Gebieten gemischt werden. Das bedeutet für Sie als Operator, dass Sie sicherstellen müssen, dass jede Charge vollständig rückverfolgbar ist.
Nicht-konforme Teile einer Charge
Sollte ein Teil einer Lieferung nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, muss dieser spezifische Teil identifiziert und vom Rest der Lieferung getrennt werden. Ist dies nicht möglich, etwa weil die nicht konformen Produkte bereits mit dem Rest der Charge vermischt wurden, gilt die gesamte Lieferung als nicht konform. In einem solchen Fall dürfen Sie die gesamte Charge weder auf den Markt bringen noch exportieren.
Praxisbeispiel EUDR Kaffee
Angenommen, Sie haben eine Lieferung von Kaffeebohnen, die aus mehreren hundert einzelnen Anbauflächen stammen. Wenn nur eines dieser Grundstücke nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde, müsste die gesamte Lieferung als nicht konform eingestuft werden.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung legt großen Wert auf die Rückverfolgbarkeit und Konformität von Produkten. Die Durchmischung von Chargen erfordert daher Ihre besondere Aufmerksamkeit. Selbst ein kleiner, nicht konformer Teil einer Charge kann schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Lieferung und ihr Unternehmen haben. Es ist daher unerlässlich, die Rückverfolgbarkeit jeder Charge sorgfältig zu überprüfen.